Einlasskriterien für das Werk44
Sehr geehrte Werk44-Gäste,
wir freuen uns auf Euren Besuch und möchten Euch hier einige Einlasskriterien und Tipps geben, wie ein Besuch im Werk44 bereits an der Eingangstür zum Vergnügen wird. Neben der Einzigartigkeit sind es insbesondere unsere Gäste, die immer wieder dazu beitragen, dass eine Nacht im Werk44 ein unvergessliches Erlebnis bleibt. Wir bitten dennoch um Verständnis, dass auch wir im Interesse aller Gäste gewisse Einlasskriterien verfolgen müssen.
Für Veranstaltungen mit Einlass ab 16 Jahren:
Minderjährige ab 16 Jahren gewähren wir Freitags Zutritt ohne Aufsichtsperson bis 24 Uhr. Mit volljähriger Aufsichtsperson dürfen Minderjährige ab 16 Jahren auch über 24 Uhr hinaus unser Werk44 besuchen. Hierzu ist das hier zum Download bereitgestellte Formular von den Erziehungsberechtigten auszufüllen und am Eingang abzugeben. Eine Elterninformation zu diesem Thema haben wir hier zum Download bereit gestellt. Samstags wird der Einlass ab einem Alter von 18 Jahren gewährt.
Nicht erwünscht sind:
• Trainingsanzüge
• Zerrissene Jeans
• Tarnhosen
• Motorradkleidung
• schmutzige Schuhe
Ein gepflegtes Erscheinungsbild ist Voraussetzung für den Einlass. Dies bezieht sich sowohl auf Kleidung als auch auf körperliche Hygiene. Stark alkoholisierten und berauschten Personen wird der Einlass verwehrt. Das Mitführen von Drogen / Betäubungsmitteln ist verboten und wird in jedem Fall der Polizei angezeigt. Das Mitführen von Waffen, Explosivstoffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht gestattet. Personen denen Hausverbot erteilt wurde ist der Zutritt verboten. Ein Hausverbot kann nur der Sicherheitsdienst, sowie die Geschäfts- und Betriebsleitung aussprechen und kann auch nur von diesen Personen aufgehoben werden. Bei ausgesprochenem Hausverbot ist selbst der Versuch des Betretens des Werk44 strafbar und wird zur Anzeige gebracht.